Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28.04.2022 wurde einstimmig der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol zur Stabilisierung des Einkommens der Milchbäuerinnen und Milchbauern eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MIPAAF, jetzt MASAF – einzureichen, um von den EU-Fördermitteln laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren. Das Hagelschutzkonsortium wurde mittels Ministerialdekret Nr. 0375219 vom 18. Juli 2023 als Verwalter des Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol anerkannt wurde. Somit ist der Fonds nun offiziell vom Landwirtschaftsministerium MASAF anerkannt, welches eine wesentliche Voraussetzung ist um Zugang zu den EU-Fördermitteln zu haben.
Landwirte, die sich für das Milchwirtschaftsjahr 2026 in den Fonds neu einschreiben möchten, können dies bis zum 30. Juni 2026 tun. Wer sich nach diesem Datum für die Einschreibung in den Fonds meldet, kann leider für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Anträge, die nach dem 30. Juni 2026 eingehen, werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt.
Für Neueinschriebungen in den Fonds bitten wir Sie uns eine entsprechende schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T. Milch“ an unsere offizielle PEC-Adresse fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com zu schicken. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich.
Für alle Landwirte die sich bereits 2022 oder später in den Fonds eingeschrieben haben und die Dreijahresverpflichtung eingehalten haben, erneuert sich die Deckung aus dem Fonds automatisch für ein weiteres Milchwirtschaftsjahr, sofern nicht innerhalb der gesetzlich vorgegebene Fristen eine schriftliche Austrittsbekundung übermittelt wird. Landwirte die nicht mehr am Fonds teilnehmen möchten, haben somit die Möglichkeit den Austritt aus dem Fonds innerhalb der gesetzlich vorgegeben Fristen zu beantragen, so wie dies vom Landwirtschaftsministerium im gesamtstaatlichen Risikomanagementplan PGRA vorgesehen ist. Ein entsprechendes Formular steht im Downloadbereich zur Verfügung. Für Austrittsanträge, die nach dieser Frist eingehen, verlängert sich die Deckung sowie die damit verbundenen Verpflichtungen des Landwirtes automatisch für das betreffende Milchwirtschaftsjahr. Der Austritt wird in diesem Fall erst für das darauffolgende Milchwirtschaftsjahr vorgemerkt.
Weiters finden Sie auf unserem YouTube Kanal auch ein Info-Video zum Milchfonds: https://youtu.be/itPz_zMSRcc
Für Fragen zur Teilnahme am Fonds, sowie Probleme beim Übermitteln der Unterlagen haben, bitten wir Sie sich direkt an unsere Abteilung Mutualitätsfonds zu wenden. Unsere Mitarbeiter werden Ihnen gerne behilflich sein.
AUS- & EINTRITT:
Die Fälligkeit um sich für das Milchwirtschaftsjahr 2025 in den Fonds einzuschreiben bzw. einen Austritt zu beantragen ist bereits abgelaufen - der dafür gesetzlich vorgesehenen Endterim war der 30. Juni 2025! Landwirte die ab dem Milchwirtschaftsjahr 2026 einen Aus- oder Eintritt zum sektorlaen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch beantragen möchten können dies bis zum 30.06.2026 tun. Anträge die uns nach diesem Datum erreichen können für das Milchwirtschaftsjahr 2026 leider nicht mehr berücksichtigt werden! Die notwendigen Fomulare finden Sie unten im Downloadbereich.
Kontakt:
fonds@hagelschutzkonsortium.com – tel. +39 0471 256028