Seit 2019 engagiert sich das HAKO Schutzkonsortium Südtirol intensiv in der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. mit dem Ziel, die Einkommen der genossenschaftlich organisierten landwirtschaftlichen Betriebe in Südtirol langfristig zu stabilisieren.
Das Projekt wurde in enger Zusammenarbeit mit den Erzeugergenossenschaften VOG und Vi.P, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen sowie der Universität Padua entwickelt. Der Fonds ist organisatorisch beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol angesiedelt und wird gemäß den geltenden Satzungen sowie den europäischen Rechtsgrundlagen nach Art. 36 und 39-bis der EU-Verordnung 1305/2013 und der EU-Verordnung 2393/2017 verwaltet.
Der Mutualitätsfonds verfolgt keine Gewinnabsichten und dient ausschließlich der Unterstützung und Absicherung der teilnehmenden landwirtschaftlichen Betriebe. Die entsprechenden Satzungen können beim HAKO Schutzkonsortium Südtirol eingesehen werden. Rechtlich verbindlich ist dabei ausschließlich die italienische Fassung der Satzungen.

Im Rahmen der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 5. Juni 2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, die Einkommen der landwirtschaftlichen Betriebe langfristig zu stabilisieren und die Betriebe bei außergewöhnlichen Markt- oder Produktionsschwankungen zusätzlich abzusichern.
Gleichzeitig wurde beschlossen, beim zuständigen Landwirtschaftsministerium MASAF die offizielle Anerkennung des Fonds zu beantragen, um die vorgesehenen öffentlichen Förderungen gemäß den europäischen Bestimmungen nach Art. 36 der EU-Verordnung 1305/2013 sowie der EU-Verordnung 2393/2017 in Anspruch nehmen zu können.
Bereits im Jänner 2021 konnte – in enger Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium – sowohl die Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation als auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel für Südtirol abgeschlossen werden.
Mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 5. August 2021 wurde der Fonds schließlich offiziell durch das Landwirtschaftsministerium anerkannt.
Der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist seit der Ernte 2020 aktiv und dient der Stabilisierung der Einkommen in der Südtiroler Apfelwirtschaft.
Derzeit wurden die Deckungsbeiträge für die Ernte 2024 eingehoben. In den kommenden Monaten wird geprüft, ob der Fonds für die Ernte 2024 einschreiten muss. Eine Auszahlung aus dem Fonds ist laut geltenden Bestimmungen nur möglich, wenn ein Einkommensverlust von mehr als 15 Prozent festgestellt wird („Event Trigger“). Gleichzeitig wird auch die Berechnung des Deckungsbeitrages für die Ernte 2025 vorgenommen. Die Einhebung dieses Beitrages erfolgt voraussichtlich innerhalb März 2026.
Austritt aus dem Fonds
Die Teilnahme am Fonds verlängert sich grundsätzlich automatisch, sofern nicht innerhalb der vorgesehenen Fristen ein schriftlicher Austritt erklärt wird.
Der Austritt aus dem Fonds ist gemäß den Vorgaben des nationalen Risikomanagementplans PGRA jeweils bis zum 30. Juni eines Jahres möglich.
Für die Ernte 2024 galt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2024.
Für die Ernte 2025 gilt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2025.
Für die Ernte 2026 gilt die Austrittsfrist bis 30. Juni 2026.
Derzeit können daher nur mehr Austritte mit Wirksamkeit ab der Ernte 2026 berücksichtigt werden. Das entsprechende Formular finden Sie im Downloadbereich unserer Webseite.
Neueinschreibung in den Fonds
Landwirtschaftliche Betriebe, die sich ab der Ernte 2026 neu in den Fonds einschreiben möchten, müssen ihre Anfrage spätestens bis zum 30. Juni 2026 einreichen.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden und werden automatisch für die Einschreibung 2027 vorgemerkt.
Für die Einschreibung bitten wir um die Übermittlung einer schriftlichen Anfrage mittels PEC mit dem Betreff:
„Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“
Die Anfrage ist an folgende PEC-Adresse zu senden:
fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com
Bitte legen Sie Ihrer Anfrage das vollständig ausgefüllte Formular „Antrag und Beauftragung zur Teilnahme am Fonds I.S.T.“ bei und führen Sie folgende Angaben an:
Bezeichnung des Betriebes
Steuernummer und Anschrift
persönliche E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Bitte beachten Sie, dass alle Neueinschreibungen ab dem 30. Juni 2026 verbindlich werden und die Teilnahme am Fonds für mindestens drei Jahre verpflichtend ist.
Mitgliedsbeitrag
Betriebe, die sich bereits im Jahr 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag entrichten.
Betriebe, die ab 2021 oder in den darauffolgenden Jahren dem Fonds beitreten, bezahlen im Jahr der Einschreibung zusätzlich zum Deckungsbeitrag auch einen einmaligen Mitgliedsbeitrag. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bereich „Häufig gestellte Fragen“.
Wichtige Frist
Der nächste mögliche Termin für einen Ein- oder Austritt aus dem sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel ist der 30. Juni 2026.
Anträge, die nach diesem Datum eingehen, können für die Ernte 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
| 2026 Austritt Mutualitätsfonds IST Äpfel gültig mit Ernte 2026 | |
| Antrag und Beauftragung zum Sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äppfel Südtirol | |
| Präsentation-Fonds | |
| Regolamento del Fondo I.S.T. Mela |