Satzung
Die Satzung des Landeskonsortiums für den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen vor Witterungsunbilden wurde im Rahmen der außerordentlichen Mitglieder-Vollversammlung am 28. April 2022 genehmigt. Der Verein wurde mit Ministerialdekret Nr. 1341 vom 08.06.1974 und mit Dekret des Landeshauptmannes Nr. 198/1.1 vom 30.08.2005 als juristische Person des Privatrechtes anerkannt und ist im entsprechenden Register mit der Nummer 241 eingetragen.
Das Dekret ist im Amtsblatt der Autonomen Region Trentino – Südtirol Nr. 37/I-II vom 13.09.2005 auszugsweise veröffentlicht.