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Versicherungskampagne 2026: Wichtige Neuerungen im Zusammenspiel mit AgriCat - 1. Kurzinfo

Die Versicherungskampagne 2026 steht im Zeichen zentraler Neuerungen – insbesondere durch das Zusammenspiel der Mehrgefahrenversicherung mit dem nationalen Katastrophenfonds AgriCat. Der voraussichtliche Versicherungszeitraum läuft vom 6. März bis 30. April 2026. Das Hagelschutzkonsortium hat auch in diesem Jahr die bestmöglichen Konditionen für die Südtiroler Landwirtschaft ausgearbeitet und mit den Versicherungsgesellschaften verhandelt. Insgesamt konnte nauch die Versicherungstarife gesenkt werden. 

Eine wesentliche Änderung betrifft Betriebe mit Anspruch auf die Betriebsprämie und damit Zugang zu AgriCat: Wer Frost versichern möchte, muss künftig das Modell MA – Multi Agricat wählen. Nur so ist das korrekte Zusammenspiel zwischen Versicherung und Fonds gewährleistet. Eine Frostversicherung über die herkömmliche MULTI-Polizze mit einem Selbstbehalt unter 40 % kann zum vollständigen Ausschluss von der öffentlichen Förderung führen, wenn man Anspruchsberechtigter zum AgriCat ist. 

Betriebe ohne Anspruch auf die Betriebsprämie können weiterhin das Modell MULTI mit 30 % Selbstbehalt bei Frost wählen.

Die öffentliche Förderung zu den Versicherungskosten wird 2026 voraussichtlich zwischen 55 % und 65 % liegen. Die Karenzzeiten bleiben nach aktuellem Stand unverändert (12 Tage bei Frost, 3 Tage bei Hagel). Grundsätzlich gilt: Nur in Kombination mit einer Versicherung kann AgriCat seine volle Wirkung entfalten. Ohne Versicherung erfolgt eine Entschädigung ausschließlich auf Basis von Durchschnittswerten und Indexsystemen – eine betriebsindividuelle Schadenserhebung ist dann nicht vorgesehen. Gerade in frostgefährdeten Lagen ist daher eine aktive Absicherung dringend anzuraten.

Wichtig ist zudem die fristgerechte Einreichung der Interessenerklärung für die Förderung – in der Regel vor Versicherungsabschluss. Ohne diese Erklärung ist keine Beitragsförderung möglich. Ebenso müssen vor Abschluss der Versicherung die Flächendaten im LAFIS sowie das Obstbaukataster bzw. die Weinbaukartei korrekt und aktuell sein. Es gilt eine 0 %-Toleranz: Nachträgliche Änderungen können zu Förderkürzungen oder -ausschlüssen führen.

Weitere Details finden Sie in der 1. Kurzinfo im Downloadbereich.

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