Das Hagelschutzkonsortium hat im Jahr 2019 intensiv an der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds IST zur Stabilisierung des Einkommens der genossenschaftlich organisierten Landwirtschaftsbetriebe in Südtirol gearbeitet. Diese Entwicklung wurde in enger Zusammenarbeit mit den beiden Erzeugerorganisationen Vi.P und VOG, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen, sowie der Universität Padua vorangetrieben. Der Fond ist beim Hagelschutzkonsortium angesiedelt und wird von diesem laut geltenden Satzungen und laut Art. 36 und 39-bis. der EU-Verordnung 1305/2013, sowie laut EU-Verordnung 2393/2017, verwaltet. Der Fond verfolgt keine Gewinnabsichten. Die Verwaltung des Fonds wird durch die Satzungen des Fonds geregelt, welche im Hagelschutzkonsortium einsehbar sind. Rechtliche Gültigkeit haben dabei die Satzungen in italienischer Sprache.


Sektoraler Mutualitätsfonds I.S.T.
Statement Herbert Dorfmann:
Teilnahme beim Fond:
Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 05.06.2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektorale Fonds IST zur Stabilisierung des Einkommens für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds IST für Äpfel in Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MIPAAF – einzureichen, um von den Förderbeiträgen laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren. Mit Jänner 2021 konnte auch die Prozedur zur Anerkennung des Hagelschutzkonsortiums als verwaltende Organisation des Fonds und auch die Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Äpfel in Südtirol, in Zusammenarbeit mit dem Landwirtschaftsministerium, abgeschlossen werden und mit Ministerialdekret Nr. 0357626 vom 05.08.2021 wurde der Fonds vom Landwirtschaftsministerium anererkannt. Die verwaltungstechnischen Schritte wurden großteils in die Wege geleitet und die für die Deckung 2021 notwendigen Unterlagen bzw. Deckungszertifikate vorbereitet, sowie die notwendigen Einzahlungen für 2021 berechnet.
Landwirte, die sich mit 2021 als Neumitglied in den Fonds eingeschrieben haben werden in Kürze die Einzahlung des Mitgliedsbeitrages an den Fond erhalten. Landwirte die Sich für 2022 in den Fonds neu einschreiben möchten, müssen dies bis zum 30. Juni 2022 tun. Wer sich nach diesem Datum für die Einschreibung in den Fonds meldet, kann leider für 2022 nicht mehr berücksichtigt werden!! Anträge, die nach dem 30. Juni 2022 eingehen, werden automatisch für die Einschreibung 2023 vorgemerkt.
Für die Einschreibung in den Fonds bitten wir Sie uns eine entsprechende schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T.“ an unsere offizielle PEC-Adresse condifesa.bolzano@pec.asnacodi.it zu schicken. Bitte geben Sie in Ihrer Anfrage unbedingt die Bezeichnung Ihres Betriebes, die Steuernummer und die Adresse, sowie die Kontaktdaten (persönliche E-Mail-Adresse und Telefonnummer) an. Bitte beachten Sie, dass alle übermittelten Neueinschreibungen für 2022 ab dem 30. Juni 2022 verbindlich werden und die Mitgliedschaft im Fonds somit für mindestens 3 Jahre verpflichtend ist!
Betriebe, die sich 2020 in den Fonds eingeschrieben haben, mussten keinen Mitgliedsbeitrag bezahlen. Betriebe, die sich nun mit 2021, 2022 oder auch erst in späteren Jahren in den Fonds einschreiben, müssen im Jahr des Beitritts, zusätzlich zum Deckungsbeitrag, auch einen Mitgliedsbeitrag zahlen. => siehe dazu Häufig gestellte Fragen „Der Mitgliedsbeitrag…“
Häufig gestellte Fragen:
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Warum sollte ich diesen Fonds beitreten und einzahlen?
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt und auch Fördergelder. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Wieviel muss eingezahlt werden?
Wann zahlt der Fond?
Wer legt den „Trigger Event“ fest?
Welchen Einfluss hat der Sortenspiegel auf die Auszahlung des Fonds?
Wieviel würde der Fonds auszahlen?
An wem geht die Schadensauszahlung?
Was passiert, wenn Landwirte vom Fonds immer profitieren und andere nicht?
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
Mitglieder, welche sich bereits 2020 in den Fond einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich mit 2021 bzw. in den kommenden Jahren neu einschreiben, zahlen zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.
Für Neueinschreibungen 2021 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
50% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€ je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 50% = 270€/ha Mitgliedsbeitrag 2021
Für Neueinschreibungen 2022 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
100% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 100% = 540€/ha Mitgliedsbeitrag 2022
Für Neueinschreibungen 2023 errechnet sich der Mitgliedsbeitrag wie folgt:
150% der Durchschnittlich produzierten Menge der letzten 3 Jahre (in 100kg) multipliziert mit 0,90€* je 100kg;
Beispiel: Durchschnittliche Produktion von 600 dz/ha x 0,90€/dz = 540€uro x 150% = 810€/ha Mitgliedsbeitrag 2023
* Wert in €uro/dz wird jährlich vom Verwaltungsrat des Fonds aufgrund der höhe des Deckungsbeitrages des Vorjahres neu definiert.
Kann ich mich in einem zweiten Moment in den Fonds einschreiben?
Ja. Ein Landwirt kann sich natürlich auch erst in den kommenden Jahren in den Fonds einschreiben. Landwirte, die sich aber bereits 2020 in den Fond eingeschrieben haben mussten keinen Mitgliedsbeitrag zahlen. Für die Neueinschreibungen 2021 und für alle weiteren Einschreibungen in den Fond in den kommenden Jahren wird nun, neben dem jährlichen Deckungsbeitrag, auch die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages im Eintrittsjahr fällig. Je später man sich in den Fond einschreibt desto höher wird der Mitgliedsbeitrag sein.
Wer sich also zu günstigeren Bedingungen in den Fond einschreiben möchte sollte dies in den Anfagsjahren des Fonds tun!
Betriebe die bereits in den Fond eingeschrieben sind und den Betrieb an den Sohn oder die Tochter übergeben werden dabei gesondert behandelt. In diesen Fällen wird die Position auf dem Hofübernehmer umgeschrieben.Senden Sie uns Ihre Fragen:

Stefan Puff