Das Hagelschutzkonsortium hat im Jahr 2019 intensiv an der Entwicklung eines sektoralen Mutualitätsfonds IST zur Stabilisierung des Einkommens der genossenschaftlich organisierten Landwirtschaftsbetriebe in Südtirol gearbeitet. Diese Entwicklung wurde in enger Zusammenarbeit mit den beiden Erzeugerorganisationen Vi.P und VOG, der Abteilung Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen, sowie der Universität Padua vorangetrieben. Der Fond ist beim Hagelschutzkonsortium angesiedelt und wird von diesem laut geltenden Satzungen und laut Art. 36 und 39-bis. der EU-Verordnung 1305/2013, sowie laut EU-Verordnung 2393/2017, verwaltet. Der Fond verfolgt keine Gewinnabsichten. Die Verwaltung des Fonds wird durch die Satzungen des Fonds geregelt, welche im Hagelschutzkonsortium einsehbar sind. Rechtliche Gültigkeit haben dabei die Satzungen in italienischer Sprache.


Statement Herbert Dorfmann:
Teilnahme beim Fond:
Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 05.06.2020 wurde mit Mehrheitsbeschluss der sektoriale Fond IST zur Stabilisierung des Einkommens für die Südtiroler Apfelwirtschaft eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätfonds IST für Äpfel in Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MIPAAF – einzureichen, um von den Förderbeiträgen laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren.
Wie bereits angekündigt haben Landwirte haben noch bis zum 15. Juni Zeit sich in den Fond einzuschreiben. Wer sich aber erst am 16. Juni meldet kann definitiv nicht mehr berücksichtigt werden!! Wir bitten Sie uns dazu eine E-mail an die Adresse info@hagelschutzkonsortium.com zu schicken. Bitte geben Sie in Ihrer E-mail die Bezeichnung Ihres Betriebes, die Steuernummer und die Adresse, sowie Kontaktdaten an.
Wir werden Sie somit auf die Liste der eingeschriebenen Betriebe setzen und sobald als Möglich werden wir die notwendigen Unterlagen zur Unterschrift vorbereiten und zusenden. Bitte beachten Sie, dass wir inzwischen die Liste der teilnehmenden Betriebe ans Ministerium nach Rom schicken müssen.
Häufig gestellte Fragen:
Welches Einkommen wird durch den Fond gedeckt?
Warum sollte ich diesen Fond beitreten und einzahlen?
In den Fond werden Gelder der Landwirte eingezahlt und auch Fördergelder. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Wieviel muss eingezahlt werden?
Wann zahlt der Fond?
Wer legt den „Trigger Event“ fest?
Welchen Einfluss hat der Sortenspiegel auf die Auszahlung des Fonds?
Wieviel würde der Fond auszahlen?
An wem geht die Schadensauszahlung?
Was passiert, wenn Landwirte vom Fonds immer profitieren und andere nicht?
Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für 3 Jahre zu bezahlen. Wie hoch ist er?
Mitglieder, welche sich in diesem Jahr in den Fond einschreiben, zahlen nur den Deckungsbeitrag. Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich in den kommenden Jahren neu einschreiben, werden zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.Kann ich mich in einem zweiten Moment in den Fonds einschreiben?
Ja. Ein Landwirt kann sich natürlich auch in einem zweiten Moment in den Fonds einschreiben. Landwirte, die sich aber bereits in diesem Jahr einschreiben werden, haben einen Vorteil: Es wird kein Mitgliedsbeitrag verlangt!
Mitglieder, welche sich in den kommenden Jahren neu einschreiben, werden zusätzlich zum Deckungsbeitrag noch den Mitgliedsbeitrag bezahlen müssen. Dieser wird im Verhältnis zum bereits vorhandenen Kapital im Fonds berechnet, da „Neumitglieder“ ja vom Kapital profitieren, welches Landwirte bereits einbezahlt haben. Dies bedeutet: Je später ein Landwirt dem Fonds beitretet und je mehr Kapital der Fonds zum Zeitpunkt des Ersteintrittes zur Verfügung hat, desto höher ist der Mitgliedsbeitrag, welcher zu bezahlen ist. Hofübergaben an Sohn oder Tochter werden dabei gesondert behandelt.Senden Sie uns Ihre Fragen:

Manfred Pechlaner