In Zusammenarbeit mit dem Sennereiverband Südtirol hat das Hagelschutzkonsortium in der letzten Vollversammlung am 28.04.2022 den Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol eingerichtet. Dieser Fonds dient zur Stabilisierung des Einkommens der Südtiroler Milchbäuerinnen und Milchbauern. Der Fond ist beim Hagelschutzkonsortium angesiedelt und wird von diesen laut geltenden Satzungen und laut Art. 36 und 39-bis. der EU-Verordnung 1305/2013, sowie laut EU-Verordnung 2393/2017, verwaltet. Der Fond verfolgt keine Gewinnabsichten. Die Verwaltung des Fonds wird durch die Satzungen des Fonds geregelt, welche im Hagelschutzkonsortium einsehbar sind. Aufgrund des notwendigen Anerkennungsverfahren beim Landwirtschaftsministerium in Rom haben dabei nur die Satzungen in italienischer Sprache rechtliche Gültigkeit. Sobald auch die deutsche Fassung verfügbar ist, werden wir auch diese veröffentlichen.


Werte Landwirte,
in der Vollversammlung des Hagelschutzkonsortiums am 28.04.2022 wurde einstimmig der sektorale Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol zur Stabilisierung des Einkommens der Milchbäuerinnen und Milchbauern eingerichtet. Gleichzeitig wurde auch beschlossen den Antrag zur Anerkennung des sektoralen Mutualitätsfonds I.S.T. Milch für Südtirol beim zuständigen Landwirtschaftsministerium – MIPAAF – einzureichen, um von den EU-Fördermitteln laut Art. 36 Punkt d) der EU-Verordnung 1305/2013 und 2393/2017 zu profitieren.
Landwirte, die sich mit 2022 als Mitglied in den Fonds einschreiben möchten, müssen dies bis zum 20. Juni 2022 tun. Innerhalb 30. Juni 2022 muss das Hagelschutzkonsortium beim Landwirtschaftsministerium den Antrag um Anerkennung des Fonds einreichen und eine entsprechende Mitgliederliste beilegen.
Alle Bäuerinnen und Bauern, die sich für 2022 in den Fond einschreiben, erhalten auch bereits eine Deckung für das Wirtschaftsjahr 2022. Das heißt, dass sofern der Fonds vom Landwirtschaftsministerium anerkannt wird, ist der Fonds auch bereits mit 2022 aktiv und kann eine Vergütung für 2022 vornehmen, sofern die Voraussetzungen dafür gegeben sind.
Für die Einschreibung in den Fonds bitten wir Sie uns eine entsprechende schriftliche Anfrage mittels PEC unter Angabe des Betreffs „Antrag um Einschreibung in den Mutualitätsfonds I.S.T. Milch“ an unsere offizielle PEC-Adresse fonds@pec.hagelschutzkonsortium.com zu schicken. Das entsprechende Antragsformular finden Sie unten im Downloadbereich.
Weiters finden Sie auf unserem YouTube Kanal auch ein Info-Video zum Milchfonds: https://youtu.be/itPz_zMSRcc
Für Fragen zur Teilnahme am Fonds, sowie Probleme beim Übermitteln der Unterlagen haben, bitten wir Sie sich direkt an unsere Abteilung Mutualitätsfonds zu wenden. Unser Mitarbeiter Stefan Puff wird Ihnen gern behilflich sein.
Kontakt:
fonds@hagelschutzkonsortium.com – tel. +39 0471 256028
Häufig gestellte Fragen:
Welches Einkommen wird durch den Fonds gedeckt?
Warum sollte ich diesen Fonds I.S.T. Milch beitreten und einzahlen?
Wenn der Fonds greift, gibt es dann in Notsituationen noch Unterstützung als Direktförderung?
In den Fonds werden Gelder der Landwirte eingezahlt sowie öffentliche Fördergelder eingezahlt. Wie sicher ist das eingezahlte Geld?
Wieviel muss eingezahlt werden?
Wann zahlt der Fond?
Wieviel würde der Fonds auszahlen?
An wem geht die Schadensauszahlung?
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Stefan Puff