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KUNDMACHUNG: Neuwahlen des Aufsichtsrates des Hagelschutzkonsortiums

Der Obmann des Hagelschutzkonsortium teilt mit, dass der Aufsichtsrat des Hagelschutzkonsortiums, lt. Art. 26 der geltenden Satzung, in der kommenden Vollversammlung, welche in erster Einberufung am 22. April 2025 und in zweiter Einberufung am 24. April 2025 stattfinden wird, neu gewählt werden muss. Die Wahl erfolgt nach den in der Geschäftsordnung festgehaltenen Verfahren. Im Downloadbereich finden Sie die entsprechende Kundmachung.

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