KUNDMACHUNG: Neuwahlen des Aufsichtsrates des Hagelschutzkonsortiums
Der Obmann des Hagelschutzkonsortium teilt mit, dass der
Aufsichtsrat des Hagelschutzkonsortiums, lt. Art. 26 der geltenden Satzung, in
der kommenden Vollversammlung, welche in erster Einberufung am 22. April 2025
und in zweiter Einberufung am 24. April 2025 stattfinden wird, neu gewählt
werden muss. Die Wahl erfolgt nach den in der Geschäftsordnung festgehaltenen
Verfahren. Im Downloadbereich finden Sie die entsprechende Kundmachung.