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Angabe der Erntetermine für Weintrauben 2025

Für die Versicherungsdeckung ist der Beginn der Weinlese vertraglich in der Sammelpolizze zur Hagelversicherung 2025 festgelegt. Südtirol wird deshalb in einheitliche Erntezonen eingeteilt, die nach Sorte und Höhenlage eingestuft sind. Für jede Sorte und jede Höhenlage wird die Phase des Farbumschlags (invaiatura) durch den Beratungsring – Abteilung Weinanbau überwacht. Weisen mehr als 50 % der Weinbeeren die Reifefärbung auf, gilt der Farbumschlag als eingetreten.

Das vertragliche Weinlesedatum, das zum Zweck der Wirksamkeit der Deckung berücksichtigt wird, ist:

· 38 Tage nach Farbumschlag für die Weintrauben für Schaumwein;

· 52 Tage nach Farbumschlag für die Weintrauben für normalen Wein;

Die entsprechenden Daten zur Weinlese können im nachfolgenden Downloadbereich abgerufen werden und gelten für alle Sorten und Weinlagen des jeweiligen Gebietes.

Die Deckung der Fäulnisschäden infolge von Starkregen beginnt 30 Tage vor dem entsprechend festgelegten konventionellen Erntetermin.
Ab diesem vertraglichen Weinlesedatum endet die Deckung für Fäulnisschäden infolge von Starkregen. Eventuell später eingetretene Verschlechterungen oder Schäden durch Starkregen werden nicht mehr berücksichtigt, gehen zu Lasten des Versicherten und werden von der Versicherung NICHT vergütet. Dies gilt auch dann, wenn die Kellerei aus diversen Überlegungen und wirtschaftlichen Entscheidungen eine spätere Weinlese festlegt.

Zur Vermeidung des Verlusts des Entschädigungsanspruchs muss der Versicherte den Schadensfall, sofern unmittelbar nach Eintreten des Parameters für Starkregen sichtbar, innerhalb von 3 Tagen melden.
Fäulnisschäden infolge des Starkregens, die vielfach erst später sichtbar sind, können auch innerhalb von 20 Tagen nach Eintreten des Parameters gemeldet werden. Auf jeden Fall muss die Schadensmeldung vor der Weinlese und spätestens innerhalb von 3 Tagen ab dem konventionellen Erntetermin getätigt werden!

Parameter für Starkregen:
Der Parameter für Starkregen ist dann gegeben, wenn nach einem Niederschlag von mindestens 3 mm innerhalb einer Stunde an drei aufeinanderfolgenden Tagen mindestens 35 Stunden konstant hohe Blattnässe auftritt.

Der Parameter wird vom Schätzungsbeauftragten oder vom Hagelschutzkonsortium auf Anfrage für jeden Schadensfall entsprechend erhoben. Die Erhebung erfolgt anhand der Daten des Beratungsrings für die Messung der Blattnässe oder über die Auswertung durch Radarmeteo.

Downloads:

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